FAQ Fragen und Antworten
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit, zur Ersteinschätzung und zur Abgrenzung meiner Tätigkeit.
Worum geht es auf dieser Seite?
Die nachfolgenden Fragen betreffen die Zusammenarbeit, die Ersteinschätzung und die Abgrenzung meiner Tätigkeit.
Sie dienen der Orientierung und sollen helfen einzuschätzen, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Begleitung sinnvoll ist.
Was umfasst eine Ersteinschätzung – und was nicht?
Die Ersteinschätzung dient einer ersten rechtlichen Orientierung. Sie soll klären, ob ein Sachverhalt rechtlich relevant ist und ob eine vertiefte Beratung sinnvoll erscheint.
Sie ersetzt keine umfassende rechtliche Prüfung und enthält regelmäßig keine abschließenden rechtlichen Bewertungen oder konkreten Handlungsempfehlungen. Eine vertiefte Bearbeitung erfolgt – sofern gewünscht – im Rahmen einer gesonderten Beauftragung.
Kommt durch die Kontaktaufnahme bereits ein Mandatsverhältnis zustande?
Nein. Durch die Kontaktaufnahme über diese Website oder im Rahmen einer Ersteinschätzung kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Ein Mandat entsteht erst durch eine ausdrückliche Beauftragung und entsprechende Vereinbarung.
Wie erfolgt die Zusammenarbeit?
Die Zusammenarbeit erfolgt strukturiert und abgestimmt auf den jeweiligen Sachverhalt. Besprechungen können persönlich oder unter Nutzung geeigneter Kommunikationsmittel stattfinden.
Maßgeblich ist eine sorgfältige und sachgerechte Bearbeitung des Mandats unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorgaben.
Vertreten Sie im Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt?
Ja. Ich vertrete Mandanten im Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide.
Grundlage ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Bescheids sowie der zugrunde liegenden Sach- und Rechtslage. Ziel ist eine sachgerechte Korrektur oder rechtliche Klärung der streitigen Punkte.
Übernehmen Sie finanzgerichtliche Verfahren?
Ja. Ich vertrete Mandanten vor den Finanzgerichten.
Die Entscheidung für ein gerichtliches Verfahren erfolgt auf Grundlage einer fundierten rechtlichen Analyse sowie einer realistischen Einschätzung von Chancen und Risiken.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung eines Steuerbescheids regelmäßig relevant?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Regelmäßig relevant sind der Steuerbescheid, die dazugehörige Erläuterung, die Steuererklärung bzw. Feststellungserklärung sowie die wesentliche Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Sofern der Bescheid auf einer Außenprüfung, einer Schätzung oder besonderen Feststellungen beruht, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Ersetzen Sie die steuerliche Beratung durch einen Steuerberater?
Als Rechtsanwältin bin ich zur umfassenden Hilfe in Steuerangelegenheiten befugt. Hierzu gehören die steuerrechtliche Beratung, die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Die steuerrechtliche Beratung kann daher eigenständig oder in Zusammenarbeit mit einem bestehenden Steuerberater erfolgen.
Besteht eine laufende steuerliche Betreuung, liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit regelmäßig in der rechtlichen Würdigung komplexer Sachverhalte sowie in der Führung von Einspruchsverfahren und finanzgerichtlichen Verfahren.
Art und Umfang der Beratung bestimmen sich nach Struktur, Risiko und Verfahrensstand des jeweiligen Mandats.
Beraten Sie auch bei internationalen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten?
Ja. Grenzüberschreitende Fragestellungen bilden einen wichtigen Teil meiner Tätigkeit.
Ich begleite Mandate mit internationalem Bezug, etwa bei Wegzug, Zuzug, grenzüberschreitenden Beteiligungsstrukturen oder Doppelbesteuerungsfragen, und arbeite dabei bei Bedarf mit Steuerberatern und ausländischen Kollegen zusammen, um nationale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.
Begleiten Sie gesellschaftsrechtliche Gestaltungen mit steuerlicher Relevanz?
Ja. Ich begleite Umstrukturierungen, Beteiligungsmodelle und Vermögensstrukturen mit steuerlicher Relevanz.
Dabei werden sowohl steuerrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte berücksichtigt.
Beraten Sie auch Privatpersonen?
Ja. Ich berate auch Privatpersonen, insbesondere bei steuerlich geprägten und rechtlich komplexen Fragestellungen, etwa im Zusammenhang mit Vermögen, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Nicht Gegenstand meiner Tätigkeit sind einfache Alltagsfragen oder kurzfristige Einzelfragen ohne vertiefte rechtliche Relevanz.
Übernehmen Sie kurzfristige Einzelfragen oder „schnelle Einschätzungen“?
Meine Beratung ist nicht auf kurzfristige Einzelfragen oder pauschale Schnellbewertungen ausgelegt.
Ich arbeite strukturiert und setze mich intensiv mit den jeweiligen Sachverhalten auseinander. Dies erfordert Zeit und eine vertiefte Prüfung, bildet jedoch die Grundlage für belastbare und nachhaltige Ergebnisse.
Wie geht es nach der Ersteinschätzung weiter?
Sofern sich im Rahmen der Ersteinschätzung zeigt, dass eine vertiefte rechtliche Begleitung sinnvoll ist, bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und den Umfang einer möglichen Beauftragung.
Erst auf dieser Grundlage erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung des Sachverhalts.
Wird vor Mandatsübernahme über die voraussichtlichen Kosten informiert?
Vor Übernahme eines Mandats informiere ich über die maßgeblichen Abrechnungsgrundlagen, insbesondere nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer Honorarvereinbarung.
Soweit möglich, gebe ich eine erste Orientierung zu dem voraussichtlichen Kostenrahmen. Eine solche Einschätzung setzt jedoch eine hinreichende Kenntnis des Sachverhalts voraus und steht unter dem Vorbehalt, dass sich im weiteren Verlauf keine zusätzlichen oder bislang nicht erkennbaren Aspekte ergeben.
Verbindliche Festpreiszusagen sind bei komplexen oder streitigen Mandaten regelmäßig nicht sachgerecht.
Maßgeblich sind Umfang, Komplexität und Entwicklung des konkreten Mandats.