FAQ Fragen und Antworten

FAQ Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit, zur Ersteinschätzung und zur Abgrenzung meiner Tätigkeit.

Worum geht es auf dieser Seite?

Die nach­fol­gen­den Fra­gen betref­fen die Zusam­men­ar­beit, die Erst­ein­schät­zung und die Abgren­zung mei­ner Tätig­keit.
Sie die­nen der Ori­en­tie­rung und sol­len hel­fen ein­zu­schät­zen, ob und in wel­chem Umfang eine recht­li­che Beglei­tung sinn­voll ist.


Was umfasst eine Ersteinschätzung – und was nicht?

Die Erst­ein­schät­zung dient einer ers­ten recht­li­chen Ori­en­tie­rung. Sie soll klä­ren, ob ein Sach­ver­halt recht­lich rele­vant ist und ob eine ver­tief­te Bera­tung sinn­voll erscheint.

Sie ersetzt kei­ne umfas­sen­de recht­li­che Prü­fung und ent­hält regel­mä­ßig kei­ne abschlie­ßen­den recht­li­chen Bewer­tun­gen oder kon­kre­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen. Eine ver­tief­te Bear­bei­tung erfolgt – sofern gewünscht – im Rah­men einer geson­der­ten Beauftragung.


Kommt durch die Kontaktaufnahme bereits ein Mandatsverhältnis zustande?

Nein. Durch die Kon­takt­auf­nah­me über die­se Web­site oder im Rah­men einer Erst­ein­schät­zung kommt noch kein Man­dats­ver­hält­nis zustande.

Ein Man­dat ent­steht erst durch eine aus­drück­li­che Beauf­tra­gung und ent­spre­chen­de Vereinbarung.


Wie erfolgt die Zusammenarbeit?

Die Zusam­men­ar­beit erfolgt struk­tu­riert und abge­stimmt auf den jewei­li­gen Sach­ver­halt. Bespre­chun­gen kön­nen per­sön­lich oder unter Nut­zung geeig­ne­ter Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel stattfinden.

Maß­geb­lich ist eine sorg­fäl­ti­ge und sach­ge­rech­te Bear­bei­tung des Man­dats unter Berück­sich­ti­gung der berufs­recht­li­chen Vorgaben.


Vertreten Sie im Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt?

Ja. Ich ver­tre­te Man­dan­ten im Ein­spruchs­ver­fah­ren gegen Steuerbescheide.

Grund­la­ge ist eine sorg­fäl­ti­ge recht­li­che Prü­fung des Bescheids sowie der zugrun­de lie­gen­den Sach- und Rechts­la­ge. Ziel ist eine sach­ge­rech­te Kor­rek­tur oder recht­li­che Klä­rung der strei­ti­gen Punkte.


Übernehmen Sie finanzgerichtliche Verfahren?

Ja. Ich ver­tre­te Man­dan­ten vor den Finanzgerichten.

Die Ent­schei­dung für ein gericht­li­ches Ver­fah­ren erfolgt auf Grund­la­ge einer fun­dier­ten recht­li­chen Ana­ly­se sowie einer rea­lis­ti­schen Ein­schät­zung von Chan­cen und Risiken.


Welche Unterlagen sind für die Prüfung eines Steuerbescheids regelmäßig relevant?

Wel­che Unter­la­gen erfor­der­lich sind, hängt vom Ein­zel­fall ab. Regel­mä­ßig rele­vant sind der Steu­er­be­scheid, die dazu­ge­hö­ri­ge Erläu­te­rung, die Steu­er­erklä­rung bzw. Fest­stel­lungs­er­klä­rung sowie die wesent­li­che Kor­re­spon­denz mit dem Finanzamt.

Sofern der Bescheid auf einer Außen­prü­fung, einer Schät­zung oder beson­de­ren Fest­stel­lun­gen beruht, kön­nen zusätz­li­che Unter­la­gen erfor­der­lich sein.


Ersetzen Sie die steuerliche Beratung durch einen Steuerberater?

Als Rechts­an­wäl­tin bin ich zur umfas­sen­den Hil­fe in Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten befugt. Hier­zu gehö­ren die steu­er­recht­li­che Bera­tung, die Erstel­lung von Steu­er­erklä­run­gen sowie die Ver­tre­tung gegen­über Finanz­be­hör­den und Finanzgerichten.

Die steu­er­recht­li­che Bera­tung kann daher eigen­stän­dig oder in Zusam­men­ar­beit mit einem bestehen­den Steu­er­be­ra­ter erfolgen.

Besteht eine lau­fen­de steu­er­li­che Betreu­ung, liegt der Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit regel­mä­ßig in der recht­li­chen Wür­di­gung kom­ple­xer Sach­ver­hal­te sowie in der Füh­rung von Ein­spruchs­ver­fah­ren und finanz­ge­richt­li­chen Verfahren.

Art und Umfang der Bera­tung bestim­men sich nach Struk­tur, Risi­ko und Ver­fah­rens­stand des jewei­li­gen Mandats.


Beraten Sie auch bei internationalen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten?

Ja. Grenz­über­schrei­ten­de Fra­ge­stel­lun­gen bil­den einen wich­ti­gen Teil mei­ner Tätigkeit.

Ich beglei­te Man­da­te mit inter­na­tio­na­lem Bezug, etwa bei Weg­zug, Zuzug, grenz­über­schrei­ten­den Betei­li­gungs­struk­tu­ren oder Dop­pel­be­steue­rungs­fra­gen, und arbei­te dabei bei Bedarf mit Steu­er­be­ra­tern und aus­län­di­schen Kol­le­gen zusam­men, um natio­na­le Beson­der­hei­ten ange­mes­sen zu berücksichtigen.


Begleiten Sie gesellschaftsrechtliche Gestaltungen mit steuerlicher Relevanz?

Ja. Ich beglei­te Umstruk­tu­rie­run­gen, Betei­li­gungs­mo­del­le und Ver­mö­gens­struk­tu­ren mit steu­er­li­cher Relevanz.

Dabei wer­den sowohl steu­er­recht­li­che als auch gesell­schafts­recht­li­che und haf­tungs­recht­li­che Aspek­te berücksichtigt.


Beraten Sie auch Privatpersonen?

Ja. Ich bera­te auch Pri­vat­per­so­nen, ins­be­son­de­re bei steu­er­lich gepräg­ten und recht­lich kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen, etwa im Zusam­men­hang mit Ver­mö­gen, Betei­li­gun­gen oder grenz­über­schrei­ten­den Sachverhalten.

Nicht Gegen­stand mei­ner Tätig­keit sind ein­fa­che All­tags­fra­gen oder kurz­fris­ti­ge Ein­zel­fra­gen ohne ver­tief­te recht­li­che Relevanz.


Übernehmen Sie kurzfristige Einzelfragen oder „schnelle Einschätzungen“?

Mei­ne Bera­tung ist nicht auf kurz­fris­ti­ge Ein­zel­fra­gen oder pau­scha­le Schnell­be­wer­tun­gen ausgelegt.

Ich arbei­te struk­tu­riert und set­ze mich inten­siv mit den jewei­li­gen Sach­ver­hal­ten aus­ein­an­der. Dies erfor­dert Zeit und eine ver­tief­te Prü­fung, bil­det jedoch die Grund­la­ge für belast­ba­re und nach­hal­ti­ge Ergebnisse.


Wie geht es nach der Ersteinschätzung weiter?

Sofern sich im Rah­men der Erst­ein­schät­zung zeigt, dass eine ver­tief­te recht­li­che Beglei­tung sinn­voll ist, bespre­che ich mit Ihnen das wei­te­re Vor­ge­hen und den Umfang einer mög­li­chen Beauftragung.

Erst auf die­ser Grund­la­ge erfolgt eine inhalt­li­che Bear­bei­tung des Sachverhalts.


Wird vor Mandatsübernahme über die voraussichtlichen Kosten informiert?

Vor Über­nah­me eines Man­dats infor­mie­re ich über die maß­geb­li­chen Abrech­nungs­grund­la­gen, ins­be­son­de­re nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) oder auf Basis einer Honorarvereinbarung.

Soweit mög­lich, gebe ich eine ers­te Ori­en­tie­rung zu dem vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten­rah­men. Eine sol­che Ein­schät­zung setzt jedoch eine hin­rei­chen­de Kennt­nis des Sach­ver­halts vor­aus und steht unter dem Vor­be­halt, dass sich im wei­te­ren Ver­lauf kei­ne zusätz­li­chen oder bis­lang nicht erkenn­ba­ren Aspek­te ergeben.

Ver­bind­li­che Fest­preis­zu­sa­gen sind bei kom­ple­xen oder strei­ti­gen Man­da­ten regel­mä­ßig nicht sachgerecht.

Maß­geb­lich sind Umfang, Kom­ple­xi­tät und Ent­wick­lung des kon­kre­ten Mandats.