Wissen

Wissen und Einordnung

In die­sem Bereich fin­den Sie aus­ge­wähl­te Bei­trä­ge zu steu­er­lich gepräg­ten recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen sowie Ein­ord­nun­gen aus mei­ner Beratungspraxis.

Der Fokus liegt nicht auf tages­ak­tu­el­len Mel­dun­gen oder kur­zen Kom­men­ta­ren, son­dern auf recht­li­chen Zusam­men­hän­gen, struk­tu­rel­len Fra­gen und The­men, die über den Ein­zel­fall hin­aus Bedeu­tung haben. Vie­le Fra­ge­stel­lun­gen, mit denen Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten an mich her­an­tre­ten, las­sen sich nicht iso­liert beant­wor­ten, son­dern erfor­dern eine Ein­ord­nung an der Schnitt­stel­le von Steu­er­recht, Gesell­schafts­recht und inter­na­tio­na­len Sachverhalten.

Die hier ver­öf­fent­lich­ten Bei­trä­ge die­nen der fach­li­chen Ori­en­tie­rung. Sie sol­len Ein­bli­cke in typi­sche Pro­blem­stel­lun­gen geben, Denk­an­stö­ße ver­mit­teln und ver­deut­li­chen, wie kom­ple­xe steu­er­lich gepräg­te Sach­ver­hal­te recht­lich struk­tu­riert wer­den kön­nen. Sie erset­zen kei­ne indi­vi­du­el­le recht­li­che Beratung.

Einordnungen aus der Beratungspraxis

Die fol­gen­den Bei­trä­ge grei­fen The­men auf, die mir in der Bera­tung regel­mä­ßig begeg­nen. Sie spie­geln typi­sche Fra­ge­stel­lun­gen wider, bei denen steu­er­li­che Über­le­gun­gen recht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen oder umge­kehrt recht­li­che Struk­tu­ren steu­er­lich mit­ge­dacht wer­den müssen.

Gründung ist mehr als die Wahl der Rechtsform

Gesell­schafts­recht­li­che Ent­schei­dun­gen wer­den in der Pra­xis häu­fig durch steu­er­li­che Über­le­gun­gen geprägt. Die Wahl der Rechts­form, Umstruk­tu­rie­run­gen oder Betei­li­gungs­mo­del­le las­sen sich jedoch nicht iso­liert aus steu­er­li­cher Sicht beur­tei­len. Ent­schei­dend ist das Zusam­men­spiel von Steu­er­recht, Gesell­schafts­recht und Haftungsfragen.

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Trennung mitdenken – von Anfang an

Bei der Grün­dung eines Unter­neh­mens ste­hen gemein­sa­me Zie­le und Wachs­tum im Vor­der­grund. Fra­gen zu Tren­nung, Exit oder Kon­flikt­lö­sung wer­den häu­fig ver­drängt. Gera­de aus recht­li­cher und steu­er­li­cher Sicht ist es jedoch sinn­voll, die­se Sze­na­ri­en früh­zei­tig mit­zu­den­ken, um spä­te­re Kon­flik­te und Belas­tun­gen zu vermeiden.

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Wenn steuerliche Gestaltung rechtlich an Grenzen stößt

Steu­er­li­che Gestal­tun­gen ver­fol­gen regel­mä­ßig legi­ti­me wirt­schaft­li­che Zie­le. In der Pra­xis zeigt sich jedoch, dass steu­er­li­che Über­le­gun­gen allein häu­fig nicht aus­rei­chen, um recht­lich trag­fä­hi­ge Struk­tu­ren zu schaf­fen. Spä­tes­tens dann, wenn gesell­schafts­recht­li­che, haf­tungs­recht­li­che oder inter­na­tio­na­le Aspek­te hin­zu­kom­men, ist eine ergän­zen­de recht­li­che Ein­ord­nung erforderlich.

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Grenzüberschreitende Sachverhalte richtig koordinieren

Inter­na­tio­na­le Bezü­ge sind heu­te in vie­len Unter­neh­mens- und Ver­mö­gens­struk­tu­ren selbst­ver­ständ­lich. Wohn­sitz­wech­sel, Aus­lands­be­tei­li­gun­gen oder grenz­über­schrei­ten­de Tätig­kei­ten wer­fen recht­li­che und steu­er­li­che Fra­gen auf, die nur im Zusam­men­spiel meh­re­rer Rechts­ord­nun­gen sinn­voll gelöst wer­den können.

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Wenn steuerliche Argumente rechtliche Unterstützung brauchen

In Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Finanz­ver­wal­tung sto­ßen Steu­er­be­ra­ter mit rein steu­er­li­chen Argu­men­ten gele­gent­lich an Gren­zen. Eine sau­be­re recht­li­che Ein­ord­nung kann dann ent­schei­dend sein – etwa bei der recht­li­chen Prü­fung von Beschei­den oder in Ver­hand­lun­gen mit dem Finanz­amt, bei Ein­sprü­chen, oder Finanzgerichtsverfahren.

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Veröffentlichungen im Steueranwaltsmagazin

Seit vie­len Jah­ren ver­öf­fent­li­che ich Fach­bei­trä­ge zu inter­na­tio­na­lem Steu­er­recht, Weg­zugs­be­steue­rung und der Umset­zung euro­päi­scher Richt­li­ni­en im Steu­er­an­walts­ma­ga­zin (SAM).
Die Bei­trä­ge ver­tie­fen ins­be­son­de­re Fra­gen zur ATAD-Umset­zung, § 6 AStG und grenz­über­schrei­ten­den Lizenzstrukturen.

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Häufige Fragen zur rechtlichen Zusammenarbeit

Eini­ge wie­der­keh­ren­de Fra­gen zur Zusam­men­ar­beit, zur Erst­ein­schät­zung und zur Abgren­zung mei­ner Tätig­keit habe ich geson­dert zusammengestellt.

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