Über mich
Rechtsberatung mit Tiefe an der Schnittstelle von Steuerrecht und Gesellschaftsrecht
Ich berate Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen, die steuerlich geprägt sind und häufig mehrere Rechtsgebiete miteinander verbinden.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt an der Schnittstelle von Steuerrecht und Gesellschaftsrecht mit internationalem Steuerrecht.
Meine Arbeit betrifft Fälle, in denen eine isolierte Betrachtung nicht ausreicht und rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte gemeinsam berücksichtigt werden müssen.
Beruflicher Hintergrund
Meine berufliche Ausbildung und Praxis habe ich früh an der Grenze zwischen Recht und Wirtschaft ausgerichtet. Über mehrere Jahre war ich als Justiziarin in einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Dort habe ich eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammengearbeitet und komplexe Sachverhalte aus rechtlicher und steuerrechtlicher Perspektive begleitet.
Diese Zeit hat meine Arbeitsweise nachhaltig geprägt:
Rechtliche Lösungen müssen nicht nur formal korrekt, sondern auch steuerlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll sein.
Arbeitsweise und Haltung
Ich bin keine Beraterin für schnelle Antworten auf komplexe Fragen. Stattdessen arbeite ich mich strukturiert in die jeweiligen Sachverhalte ein, analysiere die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und entwickle Lösungen, die langfristig Bestand haben.
Dabei lege ich besonderen Wert auf:
- sorgfältige Analyse statt pauschaler Einschätzungen,
- klare rechtliche Strukturierung,
- transparente Kommunikation über rechtliche Möglichkeiten und Grenzen.
Diese Herangehensweise erfordert Zeit und Tiefe. Sie bildet die Grundlage für belastbare Ergebnisse.
Eine Übersicht meiner Tätigkeitsschwerpunkte finden Sie unter Beratungsschwerpunkte.
Seit vielen Jahren veröffentliche ich regelmäßig Fachbeiträge im Steueranwaltsmagazin. Eine Auswahl finden Sie im Bereich Veröffentlichungen.
Gesellschaftsrechtliche Beratung – mit und ohne Steuerbezug
Ich begleite gesellschaftsrechtliche Mandate sowohl mit als auch ohne steuerlichen Schwerpunkt. Dazu gehören unter anderem gesellschaftsrechtliche Gründungen, Umstrukturierungen, Gesellschafterfragen sowie die Liquidation und Beendigung von Gesellschaften.
Auch bei Gründungen ohne unmittelbaren Steuerbezug ist mir eine rechtlich saubere Struktur wichtig. Fragen der Haftung, der internen Organisation und der Trennungsszenarien sollten frühzeitig bedacht werden, um spätere Konflikte und Belastungen zu vermeiden.
Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Ein wesentlicher Teil meiner Tätigkeit besteht in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Ich verstehe mich dabei nicht als Konkurrenz, sondern als ergänzende rechtliche Ansprechpartnerin.
Häufig werde ich hinzugezogen, wenn steuerliche Maßnahmen rechtlich abgesichert werden müssen oder wenn gegenüber der Finanzverwaltung eine tragfähige rechtliche Argumentation erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise die rechtlichen Prüfung von Steuerbescheiden, Verhandlungen mit dem Finanzamt, Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren.
Grenzüberschreitende Sachverhalte
Grenzüberschreitende Fragestellungen haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Wohnsitzwechsel, internationale Beteiligungen oder grenzüberschreitende Tätigkeiten werfen rechtliche Fragen auf, die eine sorgfältige Koordination erfordern.
Ich begleite Mandate mit internationalem Bezug und arbeite dabei – soweit erforderlich – mit ausländischen Beratern zusammen. Pauschale Lösungen gibt es in diesem Bereich nicht; entscheidend ist stets die individuelle rechtliche Einordnung des konkreten Sachverhalts.
Interdisziplinäre Perspektive – persönlich verantwortet
Ich berate bewusst in schlanker, unabhängiger Struktur.
Dies ermöglicht eine fokussierte, direkte und strategisch durchdachte Mandatsführung.
Bei komplexen wirtschaftsrechtlichen oder steuerlich geprägten Fragestellungen ziehe ich bei Bedarf ausgewählte Spezialistinnen und Spezialisten hinzu, mit denen ich seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeite.
Die Verantwortung für Strategie, Kommunikation und Ergebnis bleibt dabei stets bei mir.
Kanzleisitz und Zusammenarbeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Der Standort steht für fachliche Professionalität und eine enge Anbindung an wirtschaftliche und internationale Fragestellungen.
Viele Mandate betreue ich unabhängig vom Standort meiner Mandanten.
Vita und Qualifikation
Zulassung
- Zugelassen als Rechtsanwältin seit 1994
- Fachanwältin für Steuerrecht seit 2000
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Beruflicher Werdegang (Auswahl)
- Rechtsabteilung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
- Justitiarin und Prokuristin einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
- Beraterin in der Rechtsabteilung einer international tätigen US-Unternehmensberatung
- Selbständige Rechtsanwältin mit nationaler und internationaler Mandatsstruktur seit 1999
- Dozentin für Steuerrecht (2014–2024)
- Partnerin bei der LSV Rechtsanwalts GmbH
(2008–2025)
Fachliches Engagement und Mitgliedschaften (Auswahl)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
- Geschäftsführender Ausschuss der ARGE Steuerrecht im DAV (seit 2006)
- Fachbeirat für Internationales Steuerrecht des Steueranwaltsmagazins (SAM)
(seit 2001) - Beirat für Steuerrecht bei der HERA Fortbildungs GmbH
- ADVOC Internationales Netzwerk unabhängiger Rechtsanwaltskanzleien (2011–2025)
- ADVOC Europe Ltd. (United Kingdom), Mitglied der Geschäftsführung
(2016–2022) - ADVOC Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht
(2014–2025)
Veröffentlichungen
- Regelmäßige Autorin des Steueranwaltsmagazins (SAM) seit 2001
- Eine Auswahl der Veröffentlichungen finden Sie im Bereich „Wissen“.
Für wen meine Beratung geeignet ist
Meine Beratung ist insbesondere sinnvoll für Mandantinnen und Mandanten,
- deren Fragestellungen steuerlich und rechtlich komplex sind,
- bei denen mehrere Rechtsgebiete ineinandergreifen,
- oder die bereits steuerlich beraten werden und eine ergänzende rechtliche Einschätzung benötigen.
Weniger geeignet sind Anliegen, die eine kurzfristige Einzelfrage oder eine schnelle Einschätzung ohne vertiefte Prüfung erfordern.
Erste Orientierung
Gerne prüfe ich im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Begleitung sinnvoll ist. Die Ersteinschätzung dient einer ersten Orientierung und ersetzt keine umfassende rechtliche Beratung. Eine vertiefte Prüfung erfolgt – sofern gewünscht – im Rahmen einer gesonderten Beauftragung.
