Grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen

Grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen

Wenn steuerliche Sachverhalte nicht an Landesgrenzen enden

Grenz­über­schrei­ten­de Lebens- und Unter­neh­mens­si­tua­tio­nen wer­fen regel­mä­ßig kom­ple­xe steu­er­li­che und recht­li­che Fra­gen auf. Natio­na­le Steu­er­vor­schrif­ten, Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men und gesell­schafts­recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen grei­fen inein­an­der und las­sen sich sel­ten iso­liert beurteilen.

Ich bera­te Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten bei grenz­über­schrei­ten­den steu­er­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, ins­be­son­de­re dort, wo recht­li­che, steu­er­li­che und wirt­schaft­li­che Aspek­te gemein­sam betrach­tet wer­den müssen.

Beratung bei internationalen Konstellationen

Inter­na­tio­na­le Bezü­ge haben in der steu­er­li­chen Bera­tung in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich zuge­nom­men. Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und Pri­vat­per­so­nen bewe­gen sich zuneh­mend über natio­na­le Gren­zen hin­weg – etwa durch Wohn­sitz­wech­sel, Betei­li­gun­gen im Aus­land oder inter­na­tio­na­le Unternehmensstrukturen.

Typi­sche Fra­ge­stel­lun­gen betref­fen unter anderem:

  • Weg­zug und Zuzug von Unter­neh­mern oder Gesellschaftern
  • Dop­pel­be­steue­rung von Ein­künf­ten oder Vermögen
  • Betei­li­gun­gen an aus­län­di­schen Gesellschaften
  • Grenz­über­schrei­ten­de Umstrukturierungen
  • Recht­li­che Absi­che­rung inter­na­tio­nal gepräg­ter Steuerplanungen

In sol­chen Fäl­len unter­stüt­ze ich dabei, die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu klä­ren und trag­fä­hi­ge Lösun­gen zu entwickeln.

Zur Weg­zugs­be­steue­rung (§ 6 AStG) und zur Umset­zung der Anti-Steu­er­ver­mei­dungs­richt­li­nie (ATAD) habe ich mehr­fach ver­öf­fent­licht. Eine Aus­wahl die­ser Bei­trä­ge fin­den Sie im Bereich Ver­öf­fent­li­chun­gen.

Typi­sche Kon­stel­la­tio­nen und deren recht­li­che Ein­ord­nung erläu­te­re ich zudem im Bei­trag Grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te rich­tig koor­di­nie­ren.

Schnittstelle von Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und internationalem Kontext

Grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te sind häu­fig nicht nur steu­er­lich, son­dern auch gesell­schafts­recht­lich geprägt. Betei­li­gungs­struk­tu­ren, Haf­tungs­fra­gen oder gesell­schafts­ver­trag­li­che Rege­lun­gen müs­sen an unter­schied­li­che Rechts­ord­nun­gen ange­passt werden.

Mei­ne Bera­tung setzt dort an, wo steu­er­li­che Über­le­gun­gen recht­lich umge­setzt oder abge­si­chert wer­den müs­sen. Dabei prü­fe ich, wie natio­na­le und inter­na­tio­na­le Rege­lun­gen auf ein­an­der wir­ken und wel­che recht­li­chen Gestal­tungs­spiel­räu­me bestehen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern und internationalen Partnern

Ich arbei­te regel­mä­ßig mit Steu­er­be­ra­tern zusam­men und wer­de häu­fig hin­zu­ge­zo­gen, wenn inter­na­tio­na­le steu­er­li­che Sach­ver­hal­te recht­lich ver­tieft geprüft wer­den müs­sen. Die steu­er­li­che Bewer­tung und Berech­nung erfolgt dabei in der Regel durch den Steu­er­be­ra­ter, wäh­rend ich die recht­li­che Struk­tu­rie­rung und Absi­che­rung übernehme.

Bei Bedarf koor­di­nie­re ich die Zusam­men­ar­beit mit aus­län­di­schen Bera­tern oder Rechts­an­wäl­ten, um die jewei­li­gen natio­na­len Beson­der­hei­ten ange­mes­sen zu berücksichtigen.

In der Pra­xis erfolgt die Beglei­tung regel­mä­ßig in enger Abstim­mung mit steu­er­li­chen Bera­tern. Nähe­res hier­zu fin­den Sie unter Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern.

Gründliche Prüfung statt pauschaler Lösungen

Grenz­über­schrei­ten­de steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen las­sen sich sel­ten mit pau­scha­len Ant­wor­ten lösen. Unter­schie­de in natio­na­len Rechts­ord­nun­gen, inter­na­tio­na­le Abkom­men und indi­vi­du­el­le Sach­ver­hal­te erfor­dern eine sorg­fäl­ti­ge Analyse.

Mei­ne Bera­tung ist daher auf eine struk­tu­rier­te recht­li­che Prü­fung aus­ge­rich­tet. Kurz­fris­ti­ge Ein­schät­zun­gen ohne ver­tief­te Prü­fung ste­hen dabei nicht im Vordergrund.

Für wen meine Beratung besonders geeignet ist

Mei­ne Bera­tung ist ins­be­son­de­re sinn­voll für Man­dan­tin­nen und Mandanten,

  • deren steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen inter­na­tio­na­le Bezü­ge aufweisen,
  • die bereits steu­er­lich bera­ten wer­den und ergän­zen­de recht­li­che Unter­stüt­zung benötigen,
  • oder deren Sach­ver­halt meh­re­re Rechts­ord­nun­gen betrifft.

Weni­ger geeig­net sind Anlie­gen, bei denen ledig­lich eine schnel­le Ein­zel­fra­ge ohne ver­tief­te Prü­fung beant­wor­tet wer­den soll.

Kanzleisitz und Zusammenarbeit

Mei­ne Kanz­lei hat ihren Sitz in Frank­furt am Main. Der Stand­ort steht für eine enge Ver­bin­dung zu wirt­schaft­li­chen und inter­na­tio­na­len Fragestellungen.

Vie­le Man­da­te betreue ich unab­hän­gig vom Stand­ort mei­ner Mandanten.

Erste Orientierung

Ger­ne prü­fe ich im Rah­men einer unver­bind­li­chen Erst­ein­schät­zung, ob und in wel­chem Umfang eine recht­li­che Beglei­tung bei einem grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­halt sinn­voll ist. Die Erst­ein­schät­zung dient einer ers­ten recht­li­chen Ori­en­tie­rung und ersetzt kei­ne umfas­sen­de recht­li­che Bera­tung. Eine ver­tief­te Prü­fung erfolgt – sofern gewünscht – im Rah­men einer geson­der­ten Beauftragung.

Ger­ne bespre­che ich mit Ihnen, ob eine ergän­zen­de recht­li­che Beglei­tung in Ihrem kon­kre­ten Fall ange­zeigt ist. → Kon­takt