Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Ergänzende rechtliche Begleitung bei komplexen steuerlichen Fragestellungen

Vie­le steu­er­li­che Sach­ver­hal­te las­sen sich nicht allein durch steu­er­li­che Bewer­tung und Berech­nung lösen. Spä­tes­tens dann, wenn gesell­schafts­recht­li­che Struk­tu­ren, Haf­tungs­fra­gen oder inter­na­tio­na­le Bezü­ge hin­zu­kom­men, ist eine ergän­zen­de recht­li­che Prü­fung erforderlich.

Ich wer­de häu­fig hin­zu­ge­zo­gen, wenn Steu­er­be­ra­ter für steu­er­li­che Gestal­tun­gen eine ergän­zen­de recht­li­che Absi­che­rung oder eine ver­tief­te gesell­schafts­recht­li­che Prü­fung benötigen.

Häu­fig betrifft die Zusam­men­ar­beit gesell­schafts­recht­li­che Maß­nah­men mit steu­er­li­cher Prä­gung, wie sie im Bereich Steu­er­lich gepräg­te Gesell­schafts­struk­tu­ren näher dar­ge­stellt sind.

Ergänzende rechtliche Begleitung – keine Konkurrenz

Ich ver­ste­he mich aus­drück­lich nicht als Kon­kur­renz zu Steu­er­be­ra­tern. In vie­len Man­da­ten ist viel­mehr die enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen steu­er­li­cher und recht­li­cher Bera­tung ent­schei­dend für eine trag­fä­hi­ge Lösung.

In vie­len Man­da­ten kommt es auf das enge Zusam­men­spiel zwi­schen steu­er­li­cher und recht­li­cher Bera­tung an, um eine trag­fä­hi­ge Lösung zu fin­den. Die­se arbeits­tei­li­ge Vor­ge­hens­wei­se hat sich in der Pra­xis viel­fach bewährt.

Hier liegt mein Schwer­punkt in der recht­li­chen und steu­er­recht­li­chen Beglei­tung, bei­spiels­wei­se bei:

  • Recht­li­che Unter­stüt­zung bei Betriebsprüfungen
  • Kla­ge­ver­fah­ren
  • gesell­schafts­recht­li­chen Struk­tu­ren mit steu­er­li­cher Prägung
  • recht­li­cher Absi­che­rung steu­er­li­cher Gestaltungen
  • Haf­tungs- und Verantwortungsfragen
  • Schnitt­stel­len zwi­schen Steu­er­recht und Gesellschaftsrecht
  • inter­na­tio­na­len oder grenz­über­schrei­ten­den Konstellationen

Ins­be­son­de­re bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Finanz­ver­wal­tung kann eine ergän­zen­de recht­li­che Argu­men­ta­ti­on ent­schei­dend sein. Hier­zu fin­den Sie eine Ein­ord­nung im Bei­trag Wenn steu­er­li­che Argu­men­te recht­li­che Unter­stüt­zung brau­chen.

Typische Konstellationen der Zusammenarbeit

Eine Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern erfolgt häu­fig in Situa­tio­nen wie:

  • Umstruk­tu­rie­run­gen, Umwand­lun­gen und Reor­ga­ni­sa­tio­nen von Gesellschaften
  • Gesell­schaf­ter­wech­sel sowie Ein- und Austritte
  • steu­er­lich moti­vier­ten Anpas­sun­gen von Gesellschaftsverträgen
  • grenz­über­schrei­ten­den Betei­li­gungs- oder Unternehmensstrukturen
  • Sach­ver­hal­te, bei denen steu­er­li­che Opti­mie­rung recht­lich begrenzt ist

In die­sen Fäl­len unter­stüt­ze ich dabei, recht­li­che Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen und rechts­si­che­re Struk­tu­ren zu entwickeln.

Sorgfältige Analyse statt standardisierter Lösungen

Mei­ne Arbeits­wei­se ist auf inhalt­li­che Tie­fe und sorg­fäl­ti­ge Prü­fung aus­ge­rich­tet. Steu­er­lich gepräg­te Gestal­tun­gen las­sen sich recht­lich nicht mit pau­scha­len Lösun­gen absi­chern. Unter­schie­de in Sach­ver­hal­ten, Ziel­set­zun­gen und recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen erfor­dern eine indi­vi­du­el­le Betrachtung.

Ich arbei­te mich struk­tu­riert in den jewei­li­gen Fall ein und stim­me mich eng mit den steu­er­li­chen Bera­tern ab. Ziel ist eine Lösung, die steu­er­lich sinn­voll und recht­lich belast­bar ist.

Direkte Beauftragung oder Einbindung über den Steuerberater

Die Zusam­men­ar­beit kann auf unter­schied­li­che Wei­se erfol­gen. Je nach Kon­stel­la­ti­on wer­de ich direkt von den Man­dan­ten beauf­tragt oder über den Steu­er­be­ra­ter hin­zu­ge­zo­gen. Bei­de Model­le sind mög­lich und wer­den jeweils trans­pa­rent abgestimmt.

Wich­tig ist mir eine kla­re Rol­len­ver­tei­lung und eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on, um Dop­pel­ar­beit zu ver­mei­den und effi­zi­ent zu arbeiten.

Kanzleisitz in Frankfurt – bundesweite Zusammenarbeit

Mei­ne Kanz­lei hat ihren Sitz in Frank­furt am Main. Der Stand­ort steht für eine enge Anbin­dung an wirt­schaft­li­che und unter­neh­me­ri­sche Fragestellungen.

Die Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern und Man­dan­ten erfolgt regel­mä­ßig bun­des­weit und international. 

Erste Abstimmung

Ger­ne bespre­che ich mit Ihnen oder Ihrem steu­er­li­chen Bera­ter, ob und in wel­chem Umfang eine recht­li­che Unter­stüt­zung sinn­voll ist. → Kon­takt aufnehmen