Beratungsschwerpunkte

Beratungsschwerpunkte

Mei­ne Bera­tungs­schwer­punk­te lie­gen in recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, die steu­er­lich geprägt sind und eine ver­tief­te recht­li­che Ein­ord­nung erfor­dern.
Im Fokus ste­hen Sach­ver­hal­te, bei denen Steu­er­recht, Gesell­schafts­recht und inter­na­tio­na­le Bezü­ge ineinandergreifen.

Die nach­fol­gen­den The­men­fel­der bil­den den Kern mei­ner Tätig­keit und wer­den jeweils auf eige­nen Sei­ten näher dargestellt.

Steuerlich geprägte Gesellschaftsstrukturen

Gesell­schafts­recht­li­che Maß­nah­men sind häu­fig maß­geb­lich durch steu­er­li­che Über­le­gun­gen geprägt. Ich beglei­te Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten bei der recht­li­chen Gestal­tung und Umset­zung sol­cher Maßnahmen.

Dies betrifft ins­be­son­de­re Umstruk­tu­rie­run­gen, Gesell­schaf­ter­wech­sel, Betei­li­gungs­ver­än­de­run­gen sowie haf­tungs­re­le­van­te Gestal­tun­gen. Ziel ist eine recht­lich belast­ba­re Struk­tur, die steu­er­lich trag­fä­hig und lang­fris­tig durch­dacht ist.

Ein beson­de­rer Fokus liegt dabei auf der Ver­zah­nung von gesell­schafts­recht­li­cher Gestal­tung und steu­er­li­cher Planung.

Grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen

Inter­na­tio­na­le Sach­ver­hal­te gewin­nen zuneh­mend an Bedeu­tung und wer­fen häu­fig kom­ple­xe steu­er­li­che und recht­li­che Fra­gen auf. Ich bera­te Unter­neh­men, Gesell­schaf­ten, Unter­neh­mer, Geschäfts­füh­run­gen und Vor­stän­de bei grenz­über­schrei­ten­den Fra­ge­stel­lun­gen, bei denen natio­na­le Rege­lun­gen nicht iso­liert betrach­tet wer­den können.

Dies umfasst unter ande­rem Wohn­sitz­wech­sel (Weg­zug oder Zuzug), inter­na­tio­na­le Betei­li­gungs­struk­tu­ren, Aus­lands­ver­mö­gen sowie Fra­ge­stel­lun­gen der Doppelbesteuerung.

Bei Bedarf arbei­te ich eng mit Steu­er­be­ra­tern und aus­län­di­schen Kol­le­gen zusam­men, um natio­na­le Beson­der­hei­ten und inter­na­tio­na­le Zusam­men­hän­ge ange­mes­sen zu berücksichtigen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Ergän­zen­de recht­li­che Unter­stüt­zung bei steu­er­lich gepräg­ten Sach­ver­hal­ten, bei denen eine rein steu­er­li­che Betrach­tung nicht aus­reicht.
Ich arbei­te regel­mä­ßig mit Steu­er­be­ra­tern zusam­men und wer­de hin­zu­ge­zo­gen, wenn steu­er­li­che Gestal­tun­gen recht­lich abge­si­chert, gesell­schafts­recht­li­che Kon­se­quen­zen geprüft oder Haf­tungs­fra­gen ver­tieft betrach­tet wer­den müssen.

Die Zusam­men­ar­beit erfolgt arbeits­tei­lig und abge­stimmt: Steu­er­li­che Ana­ly­se und Bewer­tung auf der einen Sei­te, recht­li­che Struk­tu­rie­rung, Ver­trags­ge­stal­tung und Risi­ko­ein­schät­zung auf der anderen.

Markenrecht

Ergän­zend bera­te ich in aus­ge­wähl­ten Fäl­len auch im Mar­ken­recht. Die­ser Bereich beglei­tet mich seit vie­len Jah­ren und wird bewusst neben mei­nen steu­er­recht­li­chen Schwer­punk­ten angeboten.

Die Bera­tung im Mar­ken­recht erfolgt ins­be­son­de­re dort, wo mar­ken­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen in einen wirt­schaft­li­chen oder steu­er­li­chen Kon­text ein­ge­bet­tet sind.

Abgrenzung meiner Tätigkeit

Mei­ne Bera­tung rich­tet sich an Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten mit steu­er­lich gepräg­ten, recht­lich kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen.
Weni­ger geeig­net sind Anlie­gen, die ledig­lich eine kurz­fris­ti­ge Ein­zel­fra­ge oder eine schnel­le Ein­schät­zung ohne ver­tief­te Prü­fung betreffen.

Gerne prüfe ich, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Begleitung sinnvoll ist.